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Dekorationsbild: Kursleiterin mit Teilnehmern, Gebäude einer Volkshochschule

Das Bundesprogramm Bildungsprämie

Sie möchten sich in Ihrem Beruf weiterentwickeln und Ihre beruflichen Chancen verbessern oder Ihren Beruf wechseln? Um Sie bei diesem Vorhaben zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2008 die Bildungsprämie ins Leben gerufen.


Weiterbildung zahlt sich hier auch im wörtlichen Sinn aus

Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg. Wenn Sie eine Weiterbildung - ob als Fachkurs, Lehrgang oder Seminar - besuchen oder eine Prüfung ablegen wollen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, können Sie einen Prämiengutschein erhalten – und damit finanzielle Unterstützung vom Staat.

Der Prämiengutschein deckt 50 % der anfallenden Weiterbildungskosten ab und kann für Sie bis zu 500,00 € Wert sein.

Der Prämiengutschein

Dieser kann während des aktuellen Förderzeitraums (bis 31. Dezember 2021) im Rahmen einer anbieterneutralen, kostenlosen Weiterbildungsberatung beantragt werden, sofern Sie folgende Fördervoraussetzungen erfüllen.

 

Bildungsprämie: Ab sofort gelten neue Förderkonditionen

Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten ab dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.

Weiterbildungsinteressierte können künftig ohne Altersbegrenzung einen Prämiengutschein der Bildungsprämie erhalten. Damit öffnet sich die Bildungsprämie auch für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen, sowie für Erwerbstätige unter 25 Jahren. Ausschlaggebend sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Nutzen Sie den Vorab-Check – er gibt Ihnen erste Hinweise darauf, ob Sie einen Prämiengutschein erhalten können.

Wer sich weiterbilden möchte, kann ab sofort jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden

Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds  gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.

 

Was können Sie tun, um einen Prämiengutschein zu erhalten?

Die Kreisvolkshochschule Elbe-Elster ist anerkannte Beratungsstelle für die Bildungsprämie. Anspruchsberechtigte Personen erhalten den Gutschein im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Hier werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer unserer Regionalstellen:

         Andrea Hähnlein, Regionalstelle Herzberg
         Tel.: 03535 46-5300 oder Email: andrea.haehnlein@lkee.de

         Stephanie Russell, Regionalstelle Elsterwerda
         Tel.: 03533 620-8520 oder Email: stephanie.russell@lkee.de

         Christoph Butters, Regionalstelle Finsterwalde
         Tel.: 03531 7176-105 oder Email: christoph.butters@lkee.de

Fördervoraussetzungen

  • Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden/Woche
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000,00 € bei allein bzw. 40.00,00 € bei gemeinsam Veranlagten (z. B. bei Ehepartnern)

Notwendige Unterlagen für die Beratung

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Steuerbescheid (nicht älter als 2 Jahre) bzw. andere Nachweise des zu versteuernden Einkommens
  • Wenn keine deutsche Staatsangehörigkeit vorliegt, Nachweis der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Nicht förderfähig sind

  • Berufsrückkehrer/-innen
  • Empfänger von ALG I oder ALG II
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-BAföG) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, Studierende
  • Für Maßnahmen, die in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stattfinden, darf die Weiterbildung, nicht mehr als 1.000,00 € (inkl. MwSt.) betragen.

Weitere Informationen:www.bildungspraemie.info

 

 


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Anhalter Straße 7
04916 Herzberg

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E-Mail: vhs.hz@lkee.de

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