Widerrufsrecht
Für den Widerruf gelten die Bedingungen der § 6 und 7 der Nutzungs- und Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster.
§ 6 Rücktritt
(1) Bis 5 Werktage vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt der Teilnehmenden von der Anmeldung kostenfrei möglich.
(2) Ein Rücktritt von der Anmeldung ist gegenüber der KVHS EE persönlich, telefonisch oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax zu erklären. Für die Wahrung der Frist, bei der schriftlichen Abmeldung, gilt der Posteingang in der KVHS EE.
(3) Stillschweigender Verzicht auf die Teilnahme oder nicht fristgerechte Abmeldung entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
§ 7 Erstattung von Teilnehmerentgelten
Entgelte werden erstattet
1. in voller Höhe, wenn ein Kurs oder eine Veranstaltung nicht zustande kommt und von der KVHS EE abgesagt werden muss.
2. anteilig (entsprechend des entgangenen Zeitraumes),
a) wenn eine Veranstaltung während ihres Verlaufes durch die KVHS EE abgebrochen werden muss und daraufhin ein Teil der vorgesehenen Zeit ausfällt.
b) wenn in der ersten Hälfte eines Kurses schwerwiegende Tatsachen einer Person die Teilnahme unmöglich machen. Hinderungsgründe sind der Leitung der KVHS EE bzw. dem HPM durch ärztliche Atteste, Bescheinigungen etc. zu belegen.
3. Bei absichtlich grundloser Nichtteilnahme sind grundsätzlich 25 % des Gesamtentgeltes zur Deckung des mit der Anmeldung verbundenen Verwaltungsaufwandes zu entrichten. Ist die Teilnahme aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, verringert sich die Zahlungspflicht auf 10 %.