Präventionskurse im Gesundheitsbereich

Förderung durch Krankenkassen

Die Kreisvolkshochschule Elbe-Elster bietet Ihnen im Programmbereich Gesundheit mit qualifizierten Kursleitern/innen ein hochwertiges Kursangebot für Ihre Gesundheitsförderung und Primärprävention. Wir möchten Sie hier über die Rahmenbedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für die Bezuschussung von Gesundheitskursen informieren.
 

Übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kursgebühren von Präventionskursen?

Krankenkassen, die der Kooperationsgemeinschaft der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) angehören, fördern bzw. bezuschussen sicher die Kurse, die in der Datenbank der ZPP als zertifiziert eingetragen sind. Gefördert werden im Rahmen der freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen Präventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung, Gesunde Ernährung, Vermeidung/Reduktion von Übergewicht und Suchtmittelkonsum. 
 

Welche Kurse sind anerkannt?

Wir als KVHS Elbe-Elster beantragen gemeinsam mit unseren Kursleitern/innen die Gesundheitskurse, von denen wir eine Anerkennung als Präventionskurs erhoffen. Dafür müssen umfangreiche Voraussetzungen und Bedingungen an die Grund- und Zusatzqualifikationen der Kursleitung sowie an die Planung des Kurses erfüllt sein. Die Anerkennung dieser Voraussetzungen und die Zertifizierung liegt schlußendlich in den Händen der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP). Welche unserer Kurse gegenwärtig anerkannt sind, erfragen Sie bitte in Ihrer Regionalstelle.

 

Wie erhalte ich die Bezuschußung zu einem Präventionskurs von meiner Krankenkasse?

Für die Teilnahme an Präventionskursen aus dem Gesundheitsbereich stellen wir Ihnen am Endes des Kurses eine Teilnahmebestätigung über Ihre regelmäßige Anwesenheit aus. Dafür müssen Sie mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben. Grundlage hierfür ist die von den Dozentinnen und Dozenten geführte Anwesenheitsliste. Diese Teilnahmebestätigung legen Sie bitte Ihrer Krankenkasse vor mit der Bitte um Bezuschussung. Externe Formulare von und für Krankenkassen können wir leider nicht ausfüllen.

Die Krankenkassen kontrollieren bei Vorlage der Teilnahmebescheinigungen, ob der entsprechende Kurs auf der Homepage der ZPP zertifiziert ist oder nicht. Erscheint der Kurs dort, ist eine Kostenbezuschussung möglich. Erscheint der entsprechende Kurs dort nicht, lehnen gesetzliche Krankenkassen eine Förderung in der Regel ab. Die Höhe der Bezuschussung kann bis zu 80% der Kursgebühren betragen.

 

Warum sind nicht alle Sport- und Gesundheitskurse der KVHS bei der ZPP gelistet?

Die Vorgaben der ZPP für eine Anerkennung sind umfangreich und hoch. Nicht alle unsere Kurse und Kursleiter erfüllen diese Voraussetzungen. Weiterhin lassen sich manche Kriterien nicht mit den von Kursleitern und Kursteilnehmern gewünschten Planungen vereinbaren. Wir möchten es unseren Teilnehmenden beispielsweise ermöglichen, über den gesamten Zeitraum der Volkshochschulsemester dazuzulernen und zu trainieren, während die ZPP nur maximal 12 Kurstermine akzeptiert. Zudem sind wir auf die Bereitschaft der Kursleiter angewiesen, dieses aufwändige Verfahren mitzutragen.

Geschäftsstelle Herzberg

mit Regionalstelle
für Bildung im Agrarbereich

Anhalter Straße 7
04916 Herzberg
Tel: 03535 46-5301
E-Mail: vhs.hz@lkee.de

Sprechzeiten:
Di von 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Do von 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Regionalstelle Elsterwerda

mit Grundbildungszentrum
Elbe-Elster

Schlossplatz 1a
04910 Elsterwerda
Tel.: 03533 620-8521
E-Mail: vhs.eda@lkee.de

Sprechzeiten:
Di von 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Do von 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Regionalstelle Finsterwalde

mit Zweiten Bildungsweg
 

Tuchmacherstraße 22
03238 Finsterwalde
Tel.: 03531 7176-100
E-Mail: vhs.fi@lkee.de

Sprechzeiten:
Di von 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Do von 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr