Gönnen Sie sich einen Urlaub - mit Bildung!

Beschäftigte im Land Brandenburg haben nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Diese Bildungsfreistellung, auch als Bildungsurlaub bezeichnet, soll dem Zweck der beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung dienen. Bei einer Vollzeittätigkeit haben Sie Anspruch auf 5 Tage im Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren. Die Anerkennung von Weiterbildungsangeboten erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Die Voraussetzungen der Anerkennung ergeben sich aus der Bildungsfreistellungsverordnung.
Bildungsurlaub an der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster
Die KVHS Elbe-Elster hat als anerkannte Weiterbildungseinrichtung im Landkreis die Anerkennung für verschiedene Kurse erhalten. Hier finden Sie unsere aktuellen Angebote:
Für einen Bildungsurlaub anerkannte Kurse
Kontakt:
Regionalstelle Finsterwalde
Herr Christoph Butters
Tuchmacherstr. 22
03238 Finsterwalde
Tel.: 03531 7176-105 und Email: vhs.fi(at)lkee.de