Gönnen Sie sich einen Urlaub - mit Bildung!
Beschäftigte im Land Brandenburg haben nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Diese Bildungsfreistellung, auch als Bildungsurlaub bezeichnet, soll dem Zweck der beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung dienen. Bei einer Vollzeittätigkeit haben Sie Anspruch auf 5 Tage im Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren. Die Anerkennung von Weiterbildungsangeboten erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Die Voraussetzungen der Anerkennung ergeben sich aus der Bildungsfreistellungsverordnung.
Weitere Informationen zur Bildungszeit finden Sie hier: Bildungszeit - Bildungsurlaub
Bildungsurlaub an der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster
Die KVHS Elbe-Elster hat als anerkannte Weiterbildungseinrichtung im Landkreis die Anerkennung für verschiedene Kurse erhalten. Hier finden Sie unsere aktuellen Angebote:
Kontakt:
Für Anmeldung und Fragen steht die jeweilige Regionalstelle Ihnen gern zur Verfügung:
Regionalstelle Herzberg
Anhalter Str. 7
04916 Herzberg
Tel.: 03535 46-5301 und Email: vhs.hz@lkee.de
Regionalstelle Elsterwerda
Schlossplatz 1a
04910 Elsterwerda
Tel.: 03533 620 85-21 und Email: vhs.eda@lkee.de
Regionalstelle Finsterwalde
Tuchmacherstr. 22
03238 Finsterwalde
Tel.: 03531 7176-100 und Email: vhs.fi(at)lkee.de

